Für den internationalen Paketversand sind je nach den Waren und den Zollvorschriften des Einfuhrlandes folgende Dokumente erforderlich:
Handelsrechnung Die Handelsrechnung bzw. in manchen Fällen eine Pro-forma-Rechnung muss in fünffacher Ausführung mit jedem Paket, das in ein Land außerhalb der EU gesendet wird, mitgesendet werden. Wenn Sie Fragen zum Import oder Export haben, senden Sie einfach eine E-Mail an [email protected].
Warenverkehrsbescheinigung Die EUR 1 Warenverkehrsbescheinigung ist ein Präferenzdokument für Waren, die in der EU hergestellt wurden. Es wird im Allgemeinen für die Berechnung der Einfuhrrechte, die der Empfänger der Waren bezahlen muss, verwendet. Die EUR 1 Warenverkehrsbescheinigung ist für den Warenversand innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie u. a. den Warenversand in viele Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes, überseeische Länder und erforderlich.
Ausfuhrerklärung Allen Warensendungen mit einem Wert über € 1.000,- in Länder außerhalb der EU muss eine Ausfuhrerklärung beigefügt werden. Wenn der Wert über € 3.000,- beträgt, muss für die Sendung im Vorfeld vom zuständigen Zollamt eine Zollabfertigung durchgeführt werden.