Die Ausfuhrerklärung ist für Sendungen in Länder außerhalb der EU immer dann vorgeschrieben, wenn der Warenwert mehr als € 1.000,- beträgt. Bei Waren mit einem Wert unter € 1.000,- reicht eine mündliche Erklärung aus. Seit dem 23. September 2009 ist die Erstellung der Ausfuhrerklärung über das PLDA-Zollsystem vorgeschrieben (https://finanzen.belgium.be/de/zoll_akzisen/unternehmen).
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