Jeder Versand von Waren oder Dokumenten außerhalb der EU ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Das bedeutet: Es muss begleitend eine Handelsrechnung oder eine Proformarechnung vorliegen.
Ob Handelsrechnung oder Proformarechnung – das Dokument nennt Versender und Empfänger der Waren, enthält eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Unterzeichner ist der Versender, neben dem Original müssen dem Paket 3 Kopien beiliegen.
Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben.
Eine Proformarechnung wird erstellt, wenn die Waren keinen Handelswert besitzen.
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihre Handelsrechnung oder Proformarechnung erstellen und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken.
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