Die EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) ist der Nachfolger der Zollnummer auf europäischer Ebene. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern.
Die Zuweisung der EORI-Nummer erfolgt durch den Zoll, sie ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
Die EORI-Nummer kann bis zu 17 Zeichen enthalten. Sie beginnt mit dem zweistelligen Länder-ISO-Code des jeweiligen Mitgliedstaates. Schauen Sie in der zentralen EU-Datenbank nach, ob für Ihr Unternehmen bereits eine EORI-Nummer existiert.
Für Wirtschaftsbeteiligte besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer. Privatpersonen sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine EORI-Nummer anzugeben. Handelt es sich dagegen um genehmigungspflichtige Ausfuhren, dann gilt ebenfalls die Pflicht zur Angabe auch für Privatpersonen.
Für den grenzüberschreitenden Paketversand ist die EORI-Nummer für die Zollabwicklung obligatorisch.
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