Guest

Datenschutz geht uns alle an

Als Zusteller müssen Sie immer das Postgeheimnis und den Datenschutz im Blick behalten. Behandeln Sie alle Informationen zu Paketen, Versendern und Empfängern sowie zu DPD Mitarbeitern oder Ihrem Arbeitgeber stets vertraulich und sicher. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter www.dpd.com/de/de/datenschutz.

Kundendaten sind tabu

123 123

Kundendaten sind tabu

  • Unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (Systempartner/Zusteller) dürfen ausschließlich diejenigen Daten verarbeiten, die zur Abwicklung oder Abrechnung notwendig sind.
  • Untersagt ist es, Inhalte von Paketen oder Briefen einzusehen. Alle am Versand beteiligten Personen müssen sich schriftlich zur Wahrung des Post- und Datengeheimnisses verpflichten.

Ihr Fahrzeug

123 123

Ihr Fahrzeug

  • Lassen Sie Papiere mit personenbezogenen Daten (z. B. Zustelllisten, Gefahrgutlisten, Adresslisten oder Zustellerklärungen) niemals offen im Fahrzeug liegen, sondern bewahren Sie sie stets in der Zustellermappe auf.

  • Niemals dürfen Dokumente offen hinter der Windschutzscheibe liegen.

  • Beim Verlassen Ihres Fahrzeugs müssen Sie es immer abschließen.

  • Bei Rückgabe eines Mietfahrzeugs dürfen keinerlei Dokumente und/oder Pakete im Fahrzeug zurückbleiben.

Dokumente entsorgen - aber richtig!

123 123

Dokumente entsorgen - aber richtig!

  • Listen, Briefe und alle anderen Dokumente mit personenbezogenen Daten (z. B. Zustell- oder Adresslisten, Gefahrgutlisten, Zustellerklärungen) sind nach Tourende ausschließlich in den im Depot dafür bereitgestellten Datenschutztonnen zu entsorgen oder aber dem Systempartnerbetreuer im Depot zu übergeben.

Ihr MDE

132 132

Ihr MDE

  • Lassen Sie Ihr MDE niemals unbeaufsichtigt im Fahrzeug oder unterwegs liegen.
  • Wenn Sie Ihr MDE verloren haben, müssen Sie dies sofort im Depot melden!
  • Sie dürfen Ihr MDE nur für Zustellzwecke nutzen.
  • Empfängeradressen: Liegen Avisdaten vor, sind ausschließlich diese zu verwenden – sie dürfen nicht verändert werden.

Achtung beim Fotografieren/Filmen mit dem MDE

123 123

Achtung beim Fotografieren/Filmen mit dem MDE

  • Bei der Zustellung eines Pakets dürfen keine Fotos, etwa von Personen oder Hauseingängen, gemacht werden.
  • Fotos dürfen Sie mit dem MDE nur zur Dokumentation von Paketschäden machen.
  • Die Fotos dürfen nur Pakete und Paketinformationen zeigen.
  • Das Fotografieren und Filmen mit privaten Handys ist nicht gestattet.
  • Das Verbreiten von Fotos oder Videos an fremde Dritte (zum Beispiel über das Internet oder in den sozialen Medien wie YouTube/TikTok/etc.) ist nicht gestattet.

Zustellung an einen Nachbarn

123 123

Zustellung an einen Nachbarn

  • Häufig ist der Empfänger nicht zu Hause und die Pakete werden beim Nachbarn abgegeben. Aber Achtung! Dadurch kann nicht nur das Briefgeheimnis verletzt und die Abwicklung im Schadensfall erschwert werden. Indirekt erhält der Nachbar dadurch auch personenbezogene Daten ohne die Zustimmung des Empfängers!
  • Ein Nachbar ist immer ein direkter Nachbar, er wohnt also in der Wohnung oder im Haus nebenan. Der Nachbar darf maximal 50 Meter von der eigentlichen Empfängeradresse entfernt sein.
  • Werfen Sie dazu stets eine Paketinfokarte in den Briefkasten des Empfängers.
  • Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere Angaben zu den Sendungen dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben.
  • Die Nachbarschaftszustellung ist nur zulässig, wenn der Empfänger eine Privatperson ist. Eine Zustellung beim Nachbarn ist bei sensiblen Zustelladressen wie Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Medizinlaboren oder Steuerbüros nicht erlaubt.

Paketinfokarte

123 123

Paketinfokarte

  • Wird der Empfänger bei der Zustellung seines Pakets nicht angetroffen, ist eine Paketinfokarte in seinem Briefkasten zu hinterlegen.
  • Das Hinterlegen oder Ankleben an der Haustür ist nicht gestattet (schon gar nicht bei Hoch- oder Mehrfamilienhäusern).
  • Es ist immer darauf zu achten, dass nur die Pakete auf dieser Paketinfokarte gescannt werden, die für den betreffenden Empfänger bestimmt sind.
  • Eine Paketinfokarte darf nie mehrfach verwendet werden.
  • Jede Abweichung davon führt zu einem meldepflichtigen Datenschutzverstoß.

Abstellgenehmigung

123 123

Abstellgenehmigung

  • Ein Paket darf nur dann am vereinbarten Ort abgestellt werden, wenn der Empfänger dafür eine Abstellgenehmigung erteilt hat.

Stopp-Zuordnung

123 123

Stopp-Zuordnung

  • Pakete unterschiedlicher Empfänger dürfen nicht auf einem Stopp zugestellt werden.
  • Ein Paket darf nicht auf einem anderen Stopp zugestellt werden, der nicht der ursprünglichen Empfangsadresse entspricht.
  • Abweichungen dazu verletzen das Datenschutzgesetz, weil Sendungsinformationen an Dritte gelangen!

Telefonnummer auf dem Paket – darf ich anrufen?

123 123

Telefonnummer auf dem Paket – darf ich anrufen?

  • Sollten auf dem Paket zusätzliche Angaben wie z. B. die Telefonnummer abgedruckt sein, so bedeutet das nicht, dass man dort auch anrufen darf. Erkundigen Sie sich vorher im Depot, ob eine Avisierung erlaubt ist oder nicht. Nutzen Sie in keinem Fall WhatsApp oder ähnliche Programme für die Kontaktaufnahme zum Empfänger!
  • Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere Angaben zu den Sendungen dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben.

Kaputtes Paket – was nun?

123 123

Kaputtes Paket – was nun?

  • Manchmal ist ein Paket so stark beschädigt, dass der Inhalt sichtbar ist oder umverpackt werden muss. In jedem Depot gibt es dafür einen gesicherten Bereich (IHP) und speziell unterwiesene Mitarbeiter, denen diese beschädigten Pakete zur weiteren Verarbeitung zu übergeben sind.
  • Für Pakete gilt das Post- und Briefgeheimnis!
  • Beim Umverpacken dürfen keine alten Dokumente als Füllmaterial verwendet werden – eventuelle personenbezogene Informationen könnten auf diesem Weg in die Hände Dritter gelangen.

Öffnen eines Pakets

123 123

Öffnen eines Pakets

  • Nur der Empfänger ist berechtigt, sein Paket zu öffnen!

Umverfügung in einen Paketshop

123 123

Umverfügung in einen Paketshop

  • Ordnen Sie die Paketinfokarte dem entsprechenden Paket und Empfänger zu. Falsch zugeordnete Paketinfokarten führen zu einer Verletzung des Datenschutzes, weil Sendungsinformationen an Dritte gelangen!
  • Hinterlegen Sie die Paketinfokarte nur im Briefkasten des Empfängers und nirgendwo sonst, damit die Sendungsinformationen nicht an Dritte gelangen!
  • Beachten Sie Hinweise zu Spezialpaketen (z. B. DateV-Pakete oder Arzneimittelpakete). Diese dürfen nur dem Empfänger persönlich zugestellt werden.
  • Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere Angaben zu den Sendungen dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben.