Manchmal ist ein Paket so stark beschädigt, dass der Inhalt sichtbar ist oder umverpackt werden muss. In jedem Depot gibt es dafür einen gesicherten Bereich und speziell unterwiesene Mitarbeiter. Auch für diese Pakete gilt das Briefgeheimnis! Beim Umverpacken keine alten Dokumente als Füllmaterial verwenden – eventuelle personenbezogene Informationen könnten auf diesem Weg in die Hände Dritter gelangen.