Am 19. Juli 2024 trat die Postnovelle in Kraft. Wir sind nach §10 des Postgesetzes (PostG) dazu verpflichtet, Ihre privaten Daten zu erheben und diese erstmals bis zum 1. Januar 2025 sowie anschließend zweimal im Jahr an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Dadurch stellen wir sicher, dass das Postgeheimnis in Ihrem DPD Pickup Paketshop weiterhin gewahrt bleibt.
Um gemeinsam die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den reibungslosen Betrieb Ihres Paketshops sicherzustellen, bitten wir Sie, das untenstehende Formular vollständig auszufüllen.
Bundesnetzagentur Abfrage
Falls Sie hierzu weitere Informationen benötigen, können Sie diese gerne unter folgenden Links nachlesen: