Die Mitarbeiterdaten zur Lohn- und Reisekostenabrechnung sind stets vertraulich. Nur dazu berechtigte Nutzer dürfen sie einsehen und verarbeiten. Auch bei der Entsorgung und Weitergabe müssen diese Daten ausreichend geschützt sein, zum Beispiel durch verschlüsselten E-Mail-Versand.