Mit DPD können Sie in fast alle Länder dieser Welt versenden. Immer vorausgesetzt, die Waren sind zum Versand mit DPD zugelassen und deren Transport verstösst nicht gegen Gesetze und Vorschriften, die im internationalen Warenversand gelten. Beim internationalen Versand sind insbesondere die Aus- und Einfuhrbestimmungen zu beachten, die je nach Art der versendeten Güter und nach dem Versand- und Zielland variieren.

Auskunftsstellen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen

Kontakt

DPD Competence Center

[email protected]

Eidgenössische Oberzolldirektion

www.ezv.admin.ch

Warenbeschreibung, Zolltarife und
Ausfuhr-/ Einfuhrbestimmungen

www.tares.ch

Osec Business Network

www.osec.ch

Zoll Deutschland

www.zoll.de

Zoll Frankreich

www.douane.gouv.fr

Handelskammer Deutschland Schweiz

www.handelskammer-d-ch.ch

Swiss Export

www.swiss-export.com

Schweizer Industrie- und Handelskammer

www.cci.ch

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DPD Competence Center

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Eidgenössische Oberzolldirektion

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Warenbeschreibung, Zolltarife und
Ausfuhr-/ Einfuhrbestimmungen

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Zoll Deutschland

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Handelskammer Deutschland Schweiz

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Warenverkehrsbescheinigung

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen. Waren können im Rahmen dieser Abkommen in den Genuss einer Präferenzbehandlung (Zollbefreiung oder Zollermässigung) kommen, wenn die Waren die vertraglichen Ursprungsbedingungen erfüllen und ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt. Dieser ist der Zollstelle mit der Zollanmeldung vorzulegen.

Als Ursprungsnachweise sind möglich:

  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1

  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED

  • die Ursprungserklärung auf der Rechnung für Sendungen mit Ursprungswaren mit einem Wert, der die in den Abkommen vorgesehenen Limiten nicht überschreitet (Preis ab Werk)

  • die Ursprungserklärung auf der Rechnung ausgefertigt von einem Ermächtigten Ausführer

Die Warenverkehrsbescheinigung ist ein Präferenzpapier für Waren, die in der Europäischen Union und / oder EFTA hergestellt wurden.

Verbindliche Auskünfte über die Ursprungsbestimmungen erteilen die Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Genf und Lugano, die Zollinspektorate Zürich und Kreuzlingen, Dienstabteilung St. Gallen sowie die Sektion Ursprung und Textilien der Oberzolldirektion.

EORI-Nummer

EORI-Nummern (EORI = Economic Operators Registration and Identification System) wurden im Jahre 2009 verpflichtend für alle Unternehmen zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten eingeführt und dienen als alleiniges Identifikationsmerkmal bei der Erfüllung aller Zollformalitäten in Europa (Ausfuhr / Einfuhr / Transit).

Die Verwendung der EORI-Nummer ist zwingende Voraussetzung für die Zollabwicklung. Ohne gültige EORI-Nummer des Empfängers ist keine Zollabwicklung möglich.

Tipp

Die Gültikeit einer Ust-ID- und EORI-Nummer kann − um bei der Zollabwicklung Zeit zu sparen − im Voraus geprüft werden. Dafür steht Ihnen die elektronische Datenbank der Europäischen Kommission kostenlos zur Verfügung.

 

Umsatzsteuer-Identfikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland oder UID in Österreich) ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter.

Für die Abwicklung von EU-Verzollungen, Dreiecks- oder Reihengeschäften in der EU sind eine Mehrwertsteuer- und eine Umsatzsteueridentifikations-Nummer erforderlich. Ihre Firma muss beim Finanzamt Konstanz umsatzsteuerlich erfasst werden. Der Antrag für die Erteilung einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer ist bei folgender Stelle schriftlich einzureichen:

Finanzamt Konstanz
Sigismundstrasse 19
DE-78405 Konstanz

Tel. 0049 7531 289-0
Fax 0049 7531 289-312
E-Mail [email protected]

Sind Sie im Besitze einer Umsatzsteuersteuer Identifikationsnummer, dann gilt es bei der Erstellung der Exportpapiere folgendes zu beachten:

Neben den handelsüblichen Angaben müssen für die EU Verzollung auch die folgenden Informationen zu finden sein: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. §4 Nr. 1b i.V. m. § 6a UStG“.

Die Handelsrechnung muss ohne Mehrwertsteuersatz erstellt werden, wenn jeder Beteiligte vorsteuer-abzugberechtigt ist, d.h. eine USt-IdNr. hat.

 

Exportrechnung

Jeder Versand von Waren oder Dokumenten aus der Schweiz ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Das heisst: Er verlangt eine begleitende Handelsrechnung oder Proforma- Rechnung. Untenstehend finden Sie eine Vorlage zur Erstellung einer Exportrechnung (es findet keine elektronische Datenübermittlung statt).

  • Handelsrechnung: Die Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren verkauft werden.

  • Proforma-Rechnung: Die Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren nicht verkauft werden (z.B. Muster, Geschenk).

Das Dokument gibt Auskunft zu Versender und Empfänger der Waren und enthält vor allem eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Die Exportrechnung muss vom Versender unterzeichnet werden. Ein Original und vier Kopien müssen dem Paket beiliegen.

Importverzollungen Schweiz

Zusatzinformation für Ihre Rechnung Ihrer Import-Sendung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass jede Sendung, welche aus dem Ausland importiert wird, grundsätzlich verzollt werden muss und somit zoll- und mehrwertsteuerpflichtig sein kann. Für im Internet erworbene Waren, die der Verkäufer oder der Käufer nicht selbst transportiert (z.B. Transport durch einen Paketdienstleister), gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Wertfreigrenze von CHF 300.00 gilt nur im Reiseverkehr.

Als Empfänger einer DPD-Paketsendung von Ihrem Versender zahlen Sie die Mehrwertsteuer (MWST) auf dem Warenwert (inkl. Transport und Zollkosten), die Zollabgaben (i. d. R.  auf das Bruttogewicht) und die notwendige Verzollungsdienstleistungen. Diese Rechnung ist nicht für die Transportkosten, sondern nur für die Import Verzollungskosten.DPD geht grundsätzlich vom Incoterm "DAP" aus. Demzufolge hat die Transportkosten der Versender im Versandland bereits bezahlt.

Nach geltender Praxis des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) werden keine Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge erhoben, sofern der errechnete Betrag weniger als CHF 5.00 je Veranlagungsverfügung (Zollquittung) ausmacht.

 

Die Warenwertobergrenze (inkl. Transportkosten) für eine Nichterhebung der MWST liegt bei:

  • CHF 61.50 für Sendungen mit 8,1% MWST (gilt für den Grossteil der Sendungen)
  • CHF 193.00 für Sendungen mit 2,6% MWST (reduzierter Satz: spezielle Waren wie z.B. Bücher)

Der mehrwertsteuerpflichtige Wert (Bemessungsgrundlage*) umfasst gem. MWSTG (Mehrwertsteuergesetz) nicht nur den eigentlichen Rechnungswert, sondern auch sämtliche Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland (z.B. Kosten für die Verzollungsdienstleistung). Bei der DPD Schweiz, wird ein Rechnungswert grösser als CHF 61.50 bzw. CHF 193.00 um eine Nebenkostenpauschale von CHF 12.00 erhöht, um einen korrekten, mehrwertsteuerpflichtigen Wert (Bemessungsgrundlage*) anzumelden.

Erklärung Rechnungspositionen:

  • Administrativkosten CHF 10.00: Diese Kosten entstehen bei jeder Rechnungsstellung Ihrer Sendung. Wir decken damit die Kosten für den Datentransfer zwischen Verzollungsbüro, Zollamt und der Rechnungsabteilung ab.
  • Vorlageprovision 1,5% des Betrags der von uns vorgeschossenen Einfuhrabgaben, mind. CHF 8.00: Diese Kosten decken die Vorleistung von DPD Schweiz und die Benützung des DPD-eigenen Zollkontos (ZAZ) bei der Eidgenössischen Zollverwaltung. Falls der Importeur über ein eigenes ZAZ-Konto verfügt, entfallen diese Kosten.
  • Verzollungskosten: Diese Kosten decken die Dienstleistung der Verzollungskosten ab für Ihre Import Sendung. Als Business Empfänger bezahlen Sie CHF 33.00 pro Verzollung. Als Privatempfänger bezahlen Sie CHF 18.00 + 3% von der Bemessungsgrundlage der Sendung, sofern die Bemessungsgrundlage grösser als CHF 61.50 beträgt.
  • Zoll: Wenn die Ware nicht präferenzbegünstigt ist, wird auf Sendung (Schweiz kennt das Gewichtszoll) je nach Zolltarifnummer Zollabgaben erhoben. Wenn Sie die Zolltarifnummer Ihrer Ware kennen, so können Sie unter tares.ch selber kontrollieren, wie hoch der Zollansatz sein wird.
  • Zolltarife: Sollte eine Verzollung mehr als 3 verschiedene Zolltarifnummern beinhalten, verrechnen wir Ihnen für jede zusätzliche Zolltarifnummer CHF 4.00 (nur für Business Empfänger).

Freundliche Grüsse
DPD (Schweiz) AG

*MWSTG Art. 54 Abs. 3  b.  :
In die Bemessungsgrundlage sind einzubeziehen, soweit nicht bereits darin enthalten […] die Kosten für das Befördern oder Versenden und alle damit zusammenhängenden Leistungen bis zum Bestimmungsort im Inland, an den die Gegenstände zum Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrsteuerschuld nach Artikel 56 zu befördern sind;