DPD Verzollungsarten

Für den grenzenlosen Versand.

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DPD Verzollungsarten

Für den grenzenlosen Versand.

DPD bietet Ihnen, abhängig vom Bestimmungsland, eine Auswahl von bis zu drei Verzollungsarten an. Das Verzollungsangebot, die Verzollungsart und die Frankatur können je nach Dienstleistung und Bestimmungsland variieren.

Einfuhrverzollung

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Einfuhrverzollung

Die Einfuhrverzollung (Direkteinfuhr) kommt zur Anwendung, wenn der Transportweg direkt vom Versandland ins Bestimmungsland führt, z.B. beim Paketversand mit DPD aus dem Versandland Schweiz direkt ins Bestimmungsland Deutschland (Empfängeradresse in Deutschland).

Eine EU-Verzollung erfolgt immer zwischen drei verschiedenen Ländern:

1. Exportland
2. Einfuhrland
3. Importland

Ohne eigene USt-Id-Nummer, mit DPD Fiskalvertretung (A / H / A GmbH)

Wir stellen Ihnen die für eine EU-Verzollung notwendige Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-Id-Nummer) zur Verfügung und übernehmen für Sie die Meldepflicht, der notwendigen Steuer- und Intrastat-Meldungen.

Mit eigener USt-Id-Nummer

Ab einem Umsatz-/Exportvolumen von ca. 30 und mehr Sendungen pro Monat empfehlen wir die Beantragung einer eigenen USt-Id-Nummer.

 

Die Vorteile

  • Mehrwertsteuerbefreite, innergemeinschaftliche Lieferung
  • Keine Bar-Auslagen, Vorlageprovision und Zinsen für die Einfuhrumsatzsteuer (16-25 % je nach Bestimmungsland)
  • Erhöhungen Ihrer Wettbewerbsfähigkeiten im EU-Markt, da Ihre Sendung ohne zusätzlichen administrativen Aufwand verarbeitet werden können

Mit der EU-Verzollung werden Schweizer Lieferanten den EU-Lieferanten gleichgestellt.

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  • Anpassung der europäischen Mehrwertsteuerregelung (IOSS)
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Was ändert sich konkret ab dem 1. Juli?

  • Die Mehrwertsteuerbefreiung für in die EU importierte Waren bis zu einem Wert von EUR 22.- wird aufgehoben. Das bedeutet, dass nun alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, der Mehrwertsteuer unterliegen.
  • Um das Verfahren der Mehrwertsteuerabrechnung zu vereinfachen, wird IOSS (Import One Stop Shop) von allen EU-Mitgliedsstaaten für B2C Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern zur Verfügung gestellt. So wird die Deklaration, Erhebung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf Fernabsatzgeschäfte (B2C) unter EUR 150.- erleichtert.

Welche Warenlieferungen sind vom IOSS-System betroffen?

  • Alle in die EU versandte Waren (Importe in die EU) mit einem intrinsischen Wert von bis zu EUR 150.- (Wert ohne Steuer und Transport, wenn der Transportbetrag nicht auf der Rechnung angegeben ist).
  • Nicht verbrauchssteuerpflichtige Waren (in der Regel für Alkohol oder Tabakwaren).

Wozu dient IOSS?

Die IOSS ermöglicht es Nicht-EU-Lieferanten, welche Waren an Privatpersonen in der EU verkaufen, die Mehrwertsteuer zu erheben, zu erklären und an die Steuerbehörden zu zahlen, anstatt den Käufer zu zwingen, die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren in die EU zu zahlen, wie es zuvor der Fall war (für Waren über EUR 22.-)

Welche Vorteile bietet IOSS?

Der IOSS erleichtert und vereinfacht die Erhebung, Deklaration und Zahlung der Mehrwertsteuer für Online-Verkäufe an Ihre EU-Kunden. Er gilt für den Kauf von Waren durch eine Privatperson innerhalb der EU und für Waren im Wert von weniger als EUR 150.- (Warenwert ohne Mehrwertsteuer und Transportkosten).

Wie funktioniert IOSS?

  • Der im IOSS registrierte Lieferant (eines nicht-EU-Mitgliedstaates) muss bei einem Verkauf an eine Privatperson in der EU von weniger als EUR 150.- die Mehrwertsteuer berechnen.
  • Dabei gilt der Mehrwertsteuersatz des EU-Mitgliedstaates, in welches die Waren geliefert werden (Zielland).
  • Die IOSS-Nummer ist eindeutig, EU-weit gültig und wird von allen EU-Zollbehörden anerkannt.
  • Die IOSS-Nummer muss in der Einfuhrzollanmeldung mit der Bezeichnung H7 angegeben werden.
  • Der Zoll erhebt keine Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle.

Wie können Sie sich für IOSS registrieren?

  • Die Registrierung ist über das IOSS-Portal eines jeden EU-Mitgliedstaates möglich. Der Zeitpunkt der Implementierung dieser neuen Funktion kann je nach Mitgliedstaat variieren.
  • Als Schweizer Händler beantragen Sie bei Ihrem Fiskalvertreter (einen im Member State of Identification ansässigen Vermittler) eine IOSS-Nummer.
  • Ihre Registrierung im IOSS ist einmalig und nur in einem Mitgliedstaat vorzunehmen; sie ist dann EU-weit gültig und anerkannt.

Was muss ich tun, wenn ich IOSS verwende?

  • Weisen Sie die geltenden Mehrwertsteuersätze pro Zielland auf Ihrer Website aus.
  • Verrechnen Sie dem Käufer die Mehrwertsteuer des im Zielland geltenden Mehrwertsteuersatzes.
  • Wenden Sie die IOSS-Regelung nur dann an, wenn Sie Verkäufe an europäische Privatpersonen und für einen Warenwert von weniger als EUR 150.- tätigen.
  • Geben Sie auf der Rechnung den vom Käufer tatsächlich gezahlten Preis, wenn möglich in EUR, an.
  • Reichen Sie monatlich eine elektronische Umsatzsteuererklärung über das IOSS-Portal des Mitgliedstaates ein, in dem Sie im IOSS registriert sind.
  • Bezahlen Sie die von Ihren Käufern erhobene Mehrwertsteuer über das IOSS-Portal des Mitgliedstaates, in dem Sie registriert sind.
  • Archivieren Sie alle Ihre in IOSS gemeldeten Umsätze für 10 Jahre.
  • Geben Sie DPD die für die Zollabfertigung erforderlichen Informationen, insbesondere Ihre EORI-Nummer sowie Ihre IOSS-Nummer an.

Was ändert sich für Sendungen mit DPD?

  • Es gibt keine Mehrwertsteuerbefreiung mehr für Importe in die EU, auch nicht für Sendungen unter EUR 22.-.
  • Die IOSS-Registrierung ist verpflichtend für alle B2C-Sendungen unter EUR 150.- an eine Privatperson in der EU.
  • Für alle B2C-Sendungen mit einem Wert von weniger als EUR 150.- müssen Sie die Verkaufsrechnung inklusive Mehrwertsteuer vorlegen, Ihre IOSS-Nummer angeben und den Mehrwertsteuersatz des Ziellandes anwenden.

Was bleibt bei Sendungen mit DPD gleich?

  • B2C-Sendungen mit einem Wert von mehr als EUR 150.- werden wie gehabt im ersten EU-Mitgliedsstaat der Einfuhr (Deutschland oder Frankreich) verzollt.
  • B2B-Sendungen werden weiterhin entweder über die EU-Verzollung oder die Standardverzollung im ersten EU-Mitgliedsstaat der Einfuhr (Deutschland oder Frankreich) abgefertigt.
  • Für alle «Nicht-IOSS-Sendungen» bleibt die Vorlage einer detaillierten Rechnung (EORI, USt-ID, Beschreibung, Herkunft) obligatorisch.

Wo kann ich mich über IOSS informieren?

  • Auf der Website der Europäischen Kommission (Faktenblätter vorhanden): https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/new-oss-schemes_de
  • Wenn Sie sich für die IOSS-Registrierung entscheiden, müssen Sie die Anlaufstelle für Mehrwertsteuer des Mitgliedstaates Ihrer Wahl verwenden (vorwiegend auf der Website des Zolls zu finden).