Für eine erfolgreiche Reise Ihrer internationalen Pakete.
Für eine erfolgreiche Reise Ihrer internationalen Pakete.
Mit DPD können Sie in fast alle Länder dieser Welt versenden. Immer vorausgesetzt, die Waren sind zum Versand mit DPD zugelassen und deren Transport verstösst nicht gegen Gesetze und Vorschriften, die im internationalen Warenversand gelten. Beim internationalen Versand sind insbesondere die Aus- und Einfuhrbestimmungen zu beachten, die je nach Art der versendeten Güter und nach dem Versand- und Zielland variieren.
Auskunftsstellen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen | Kontakt |
DPD Competence Center | |
Eidgenössische Oberzolldirektion | www.ezv.admin.ch |
Warenbeschreibung, Zolltarife und | www.tares.ch |
Osec Business Network | |
Zoll Deutschland | |
Zoll Frankreich | |
Handelskammer Deutschland Schweiz | |
Swiss Export | |
Schweizer Industrie- und Handelskammer |
Kontakt |
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DPD Competence Center |
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Eidgenössische Oberzolldirektion | www.ezv.admin.ch |
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Warenbeschreibung, Zolltarife und | www.tares.ch |
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Handelskammer Deutschland Schweiz |
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Schweizer Industrie- und Handelskammer |
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Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen. Waren können im Rahmen dieser Abkommen in den Genuss einer Präferenzbehandlung (Zollbefreiung oder Zollermässigung) kommen, wenn die Waren die vertraglichen Ursprungsbedingungen erfüllen und ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt. Dieser ist der Zollstelle mit der Zollanmeldung vorzulegen.
Als Ursprungsnachweise sind möglich:
die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1
die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
die Ursprungserklärung auf der Rechnung für Sendungen mit Ursprungswaren mit einem Wert, der die in den Abkommen vorgesehenen Limiten nicht überschreitet (Preis ab Werk)
die Ursprungserklärung auf der Rechnung ausgefertigt von einem Ermächtigten Ausführer
Die Warenverkehrsbescheinigung ist ein Präferenzpapier für Waren, die in der Europäischen Union und / oder EFTA hergestellt wurden.
Verbindliche Auskünfte über die Ursprungsbestimmungen erteilen die Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Genf und Lugano, die Zollinspektorate Zürich und Kreuzlingen, Dienstabteilung St. Gallen sowie die Sektion Ursprung und Textilien der Oberzolldirektion.
EORI-Nummern (EORI = Economic Operators Registration and Identification System) wurden im Jahre 2009 verpflichtend für alle Unternehmen zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten eingeführt und dienen als alleiniges Identifikationsmerkmal bei der Erfüllung aller Zollformalitäten in Europa (Ausfuhr / Einfuhr / Transit).
Die Verwendung der EORI-Nummer ist zwingende Voraussetzung für die Zollabwicklung. Ohne gültige EORI-Nummer des Empfängers ist keine Zollabwicklung möglich.
Die Gültikeit einer Ust-ID- und EORI-Nummer kann − um bei der Zollabwicklung Zeit zu sparen − im Voraus geprüft werden. Dafür steht Ihnen die elektronische Datenbank der Europäischen Kommission kostenlos zur Verfügung.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland oder UID in Österreich) ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter.
Für die Abwicklung von EU-Verzollungen, Dreiecks- oder Reihengeschäften in der EU sind eine Mehrwertsteuer- und eine Umsatzsteueridentifikations-Nummer erforderlich. Ihre Firma muss beim Finanzamt Konstanz umsatzsteuerlich erfasst werden. Der Antrag für die Erteilung einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer ist bei folgender Stelle schriftlich einzureichen:
Finanzamt Konstanz
Sigismundstrasse 19
DE-78405 Konstanz
Tel. 0049 7531 289-0
Fax 0049 7531 289-312
E-Mail [email protected]
Sind Sie im Besitze einer Umsatzsteuersteuer Identifikationsnummer, dann gilt es bei der Erstellung der Exportpapiere folgendes zu beachten:
Neben den handelsüblichen Angaben müssen für die EU Verzollung auch die folgenden Informationen zu finden sein: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. §4 Nr. 1b i.V. m. § 6a UStG“.
Die Handelsrechnung muss ohne Mehrwertsteuersatz erstellt werden, wenn jeder Beteiligte vorsteuer-abzugberechtigt ist, d.h. eine USt-IdNr. hat.
Jeder Versand von Waren oder Dokumenten aus der Schweiz ist nach geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Das heisst: Er verlangt eine begleitende Handelsrechnung oder Proforma- Rechnung. Untenstehend finden Sie eine Vorlage zur Erstellung einer Exportrechnung (es findet keine elektronische Datenübermittlung statt).
Handelsrechnung: Die Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren verkauft werden.
Proforma-Rechnung: Die Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Waren nicht verkauft werden (z.B. Muster, Geschenk).
Das Dokument gibt Auskunft zu Versender und Empfänger der Waren und enthält vor allem eine vollständige Beschreibung aller Inhalte sowie Angaben zum Wert. Die Exportrechnung muss vom Versender unterzeichnet werden. Ein Original und vier Kopien müssen dem Paket beiliegen.
Zusatzinformation für Ihre Rechnung Ihrer Import-Sendung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass jede Sendung, welche aus dem Ausland importiert wird, grundsätzlich verzollt werden muss und somit zoll- und mehrwertsteuerpflichtig sein kann. Für im Internet erworbene Waren, die der Verkäufer oder der Käufer nicht selbst transportiert (z.B. Transport durch einen Paketdienstleister), gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Wertfreigrenze von CHF 300.00 gilt nur im Reiseverkehr.
Als Empfänger einer DPD-Paketsendung von Ihrem Versender zahlen Sie die Mehrwertsteuer (MWST) auf dem Warenwert (inkl. Transport und Zollkosten), die Zollabgaben (i. d. R. auf das Bruttogewicht) und die notwendige Verzollungsdienstleistungen. Diese Rechnung ist nicht für die Transportkosten, sondern nur für die Import Verzollungskosten.DPD geht grundsätzlich vom Incoterm "DAP" aus. Demzufolge hat die Transportkosten der Versender im Versandland bereits bezahlt.
Nach geltender Praxis des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) werden keine Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge erhoben, sofern der errechnete Betrag weniger als CHF 5.00 je Veranlagungsverfügung (Zollquittung) ausmacht.
Die Warenwertobergrenze (inkl. Transportkosten) für eine Nichterhebung der MWST liegt bei:
Der mehrwertsteuerpflichtige Wert (Bemessungsgrundlage*) umfasst gem. MWSTG (Mehrwertsteuergesetz) nicht nur den eigentlichen Rechnungswert, sondern auch sämtliche Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland (z.B. Kosten für die Verzollungsdienstleistung). Bei der DPD Schweiz, wird ein Rechnungswert grösser als CHF 61.50 bzw. CHF 193.00 um eine Nebenkostenpauschale von CHF 12.00 erhöht, um einen korrekten, mehrwertsteuerpflichtigen Wert (Bemessungsgrundlage*) anzumelden.
Erklärung Rechnungspositionen:
Freundliche Grüsse
DPD (Schweiz) AG
*MWSTG Art. 54 Abs. 3 b. :
In die Bemessungsgrundlage sind einzubeziehen, soweit nicht bereits darin enthalten […] die Kosten für das Befördern oder Versenden und alle damit zusammenhängenden Leistungen bis zum Bestimmungsort im Inland, an den die Gegenstände zum Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrsteuerschuld nach Artikel 56 zu befördern sind;
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