Eine Zolltarifnummer ist nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen, um längere Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn es keinen Zolltarif gibt, benötigen wir eine genaue Beschreibung der Waren auf der Rechnung.Ungenaue Beschreibungen der exportierten Waren werden nicht akzeptiert und führen zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Die Beschreibung der Waren muss die Artikelbezeichnung, die Artikelmenge, die Zusammensetzung, den Wert pro Einheit und den Verwendungszweck enthalten. Für die zollrechtliche Einordnung ist auf die Verwendung von allgemeinen Begriffen wie "Muster", "Teile" oder "Ersatzteile" zu verzichten.
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