Was muss ich tun, wenn ich IOSS verwende?
- Weisen Sie die geltenden Mehrwertsteuersätze pro Zielland auf Ihrer Website aus.
- Verrechnen Sie dem Käufer die Mehrwertsteuer des im Zielland geltenden Mehrwertsteuersatzes.
- Wenden Sie die IOSS-Regelung nur dann an, wenn Sie Verkäufe an europäische Privatpersonen und für einen Warenwert von weniger als EUR 150.- tätigen.
- Geben Sie auf der Rechnung den vom Käufer tatsächlich gezahlten Preis, wenn möglich in EUR, an.
- Reichen Sie monatlich eine elektronische Umsatzsteuererklärung über das IOSS-Portal des Mitgliedstaates ein, in dem Sie im IOSS registriert sind.
- Bezahlen Sie die von Ihren Käufern erhobene Mehrwertsteuer über das IOSS-Portal des Mitgliedstaates, in dem Sie registriert sind.
- Archivieren Sie alle Ihre in IOSS gemeldeten Umsätze für 10 Jahre.
- Geben Sie DPD die für die Zollabfertigung erforderlichen Informationen, insbesondere Ihre EORI-Nummer sowie Ihre IOSS-Nummer an.
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