B2C-Sendungen mit einem Wert von mehr als EUR 150.- werden wie gehabt im ersten EU-Mitgliedsstaat der Einfuhr (Deutschland oder Frankreich) verzollt.
B2B-Sendungen werden weiterhin entweder über die EU-Verzollung oder die Standardverzollung im ersten EU-Mitgliedsstaat der Einfuhr (Deutschland oder Frankreich) abgefertigt.
Für alle «Nicht-IOSS-Sendungen» bleibt die Vorlage einer detaillierten Rechnung (EORI, USt-ID, Beschreibung, Herkunft) obligatorisch.