Die Mehrwertsteuerbefreiung für in die EU importierte Waren bis zu einem Wert von EUR 22.- wird aufgehoben. Das bedeutet, dass nun alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, der Mehrwertsteuer unterliegen.
Um das Verfahren der Mehrwertsteuerabrechnung zu vereinfachen, wird IOSS (Import One Stop Shop) von allen EU-Mitgliedsstaaten für B2C Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern zur Verfügung gestellt. So wird die Deklaration, Erhebung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf Fernabsatzgeschäfte (B2C) unter EUR 150.- erleichtert.