Paketversand nach/von UK

Paketversand nach/von UK

Seit 1. Januar 2021 ist das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (UK) verhandelte Handelsabkommen vorübergehend in Kraft. Für Waren mit EU-Ursprung, die nach UK exportiert werden, gelten grundsätzlich Nullzölle und Nullkontingente. Die Einfuhrumsatzsteuer wird dennoch fällig. Gleiches gilt für Waren mit UK-Ursprung, die in die EU importiert werden. Lediglich für einige Warengruppen gelten Ausnahmen.

 Trotz des Abkommens unterliegen alle Waren von und nach UK der zollseitigen Prüfung. Deshalb ist es notwendig, dass Sie uns vollständige und korrekte Daten zu Ihren Sendungen nach UK übermitteln. So können wir sicherstellen, dass Ihre Sendung den Anforderungen der Zollbehörden entspricht und an den Empfänger zugestellt werden kann.

 Als Ihr starker Partner für den internationalen Paketversand sind Ihre Pakete bei uns in besten Händen, denn wir stellen weiterhin einen schnellen und reibungslosen Paketversand in EU-Drittländer sicher.

Stadtansicht London

Checkliste

Nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen für den Paketversand nach GB im Falle eines Hard Brexit.

Schritt für Schritt – Anforderungen an eine reibungslose Zollabwicklung im Falle eines ungeregelten Austritts:

  1. EORI-Nummer – Um Ihre Produkte in Länder außerhalb der EU zu exportieren, benötigen Sie eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Diese Identifikationsnummer wird für die Zollbearbeitung benötigt. Sie können sie HIER beantragen.  Die Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge ist zumindest mit ca. zehn Arbeitstagen anberaumt.

  2. Zolltarifnummer, HS-Codes – Mit den achtstelligen Zolltarifnummern werden Produkte klassifiziert. Wird dieser Code bei Ihrer Zollanmeldung angegeben, wissen die Zollbehörden, welche Waren in Ihrer Sendung enthalten sind und wie hoch die Einfuhrzölle und Steuern beim Import sind. Achtung! Wenn Sie nicht die korrekten Codes angeben, werden Ihre Produkte möglicherweise einer anderen Produktkategorie zugeordnet, für die Sie ggf. einen anderen Zollsatz zahlen müssen.

  3. Registrierungsnummer HMRC / VAT Nr. – Sollte das Vereinigte Königreich die EU/Zollunion mit einem Hard Brexit verlassen, dann ist bei Waren nach GB im Wert von ≤ 135 GBP die (Einfuhr-)Umsatzsteuer direkt an die britischen Zollbehörden zu entrichten. Dazu ist eine Vorregistrierung unbedingt nötig. Bitte registrieren Sie sich dazu auf der Plattform HMRC (Her Majesty’s Revenue and Customs ➔ Britische Finanz- und Zollbehörde Ihrer Majestät) und geben Sie die dort erhaltene Registrierungsnummer dann auf allen Rechnungen neben der EORI-Nummer an!

  4. Export- und Importdaten – Die EU-Zollbehörden benötigen für den Export und Import vollständige Daten.

    Name und Adresse des Absenders und Empfängers; Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Absenders und Empfängers; Warenbeschreibung; Wert der Waren (0-Werte können leider nicht akzeptiert werden); Zolltarifnummer; Ursprungsland (Land, in dem die Waren hergestellt wurden); EORI-Nummer; zusätzlich eine Registrierungsnummer der Britischen Finanz- und Zollbehörde (HMRC) bei einem Warenwert der Sendung bis 135 GBPUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn es sich bei Ihrem Empfänger um ein Unternehmen handelt, müssen Sie wegen der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft die UID-Nr. des Empfängers angeben); Incoterms (regeln die Zahlungsbedingungen für den Empfänger), nur DAP möglich.

  5. Dokumente – Jeder Sendung muss eine Handels- oder Proformarechnung beigefügt werden. Eine Handelsrechnung wird für Waren mit Handelswert verwendet. Für Waren ohne Handelswert ist eine Proformarechnung erforderlich. Bitte berücksichtigen Sie die dafür notwendigen Anforderungen in unseren aktuellen Exportrichtlinien
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Bitte beachten Sie:

  • kein Gefahrgut (inkl. LQ) möglich
  • keine frischen Lebensmittel möglich
  • Keine Rückholaufträge möglich
  • keine Zustellung an Pickup Paketshops möglich
  • ab 4. Jänner 2021 bieten wir bis auf weiteres keinen Versand auf die Kanalinseln Jersey und Guernsey an

  • Aufgrund der Vereinbarungen zwischen GB und der EU müssen Pakete nach Nordirland nicht verzollt werden! Deshalb sind keine Zollrechnungen nötig und es kann auch keine Sammelverzollung durchgeführt werden. 
    Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie eine Sammelverzollung für UK Pakete durchführen, diese KEINE Nordirland-Pakete enthalten darf, da diese über eine andere Route transportiert werden.