In den FAQs finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Paketversand für Firmen- und Privatkunden.
Ob Sie eine Quittung nach dem Kauf eines Paketscheins erhalten, hängt davon ab, wie Sie mit uns versenden. Im Paketshop stellen wir Ihnen beispielsweise eine Quittung über den Kauf und/oder die Übergabe des Pakets aus. Geschäftskunden können sich die Übergabe auf der Tagesabschlussliste vom Fahrer quittieren lassen.
Als Privatkunde finden Sie alle Versandoptionen und Preise auf myDPD oder in einem Pickup Paketshop in Ihrer Nähe. Als Geschäftskunde fordern Sie hier Ihr individuelles und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot an.
Sie können das Paket in jedem Pickup Standort abgeben. Wo der nächste Paketshop in Ihrer Nähe liegt, sehen Sie in unserem Pickup Finder.
Für Versender: Mit DPD können Sie einen Retourenschein erstellen, den Sie dem Paket bereits vor dem Versand beilegen. Oder Sie bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, den Retourenschein online nach der Zustellung des Pakets zu drucken bzw. anzufordern.
Für Empfänger: Sie können Pakete mit dem erhaltenen Retourenschein auch im Pickup Paketshop zurückschicken.
Sollten Sie keinen Retourenschein zur Hand haben, kontaktieren Sie bitte direkt den Versender.
Pakete, die Sie mit DPD versenden, sind automatisch bis zu einem Warenwert von € 520,- versichert. Als Businesskunde haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, bestimmte Pakete höher zu versichern. Nähere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrem Ansprechpartner.
Pakete mit Abholung vor Ort können Sie bis zu einem Gewicht von 31,5 kg versenden. Beim Paketversand mit Abgabe im Pickup Standort beträgt das Maximalgewicht 20 kg.
Das Gurtmaß ist die maximal zulässige Paketgröße. Es wird wie folgt berechnet: (Höhe + Breite) x 2 + Länge des Paketes in cm. Das Gurtmaß können Sie bequem online in unserem Gurtmaßrechner berechnen.
Da Maße und Gewicht für eine genaue Kalkulation der Versandkosten benötigt werden, sollten Sie das Paket ausmessen und wiegen. Sollten dennoch Ihre Paketdaten einmal nicht mit unseren Nachmessungen übereinstimmen, können Ihnen mögliche Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
Das Gurtmaß – (Höhe + Breite) x 2 + Länge – dient der Dimensionsbegrenzung von Transportgütern und darf maximal 3 m betragen.
Predict ist unser Service, mit dem wir dem Empfänger am Zustelltag mittels Zustellfenster sagen, wann sein Paket kommt.
Mit der Nachnahme veranlassen Sie, dass Ihr Paket nur gegen Barzahlung übergeben wird.
Die Zustellung von Geschäftskunden-Paketen erfolgt an einem Samstag bis 12:00 Uhr, bei Abholung am Vortag.
Der Empfänger erhält eine E-Mail mit einem Tracking-Link zur Sendungsverfolgung. Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers an.
Wenn Sie unseren Service „Predict“ nutzen und die E-Mail-Adresse des Empfängers hinterlegt wurde, bekommt auch der Empfänger eine Benachrichtigung über die Zustellung. Er kann dann das Paket so umleiten, wie es ihm passt.
Ja, mit unserem Live-Tracking kannst du die Paketzustellung in Echtzeit verfolgen.
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:
Das GPS-Signal ist ausgefallen.
Der Zusteller befindet sich an einem längeren Stopp.
Ihre Internetverbindung ist möglicherweise unterbrochen/ausgefallen.
Sollte sich der Paketstatus über mehrere Stunden hinweg nicht verändern, wenden Sie sich unter Angabe Ihrer 14-stelligen Paketnummer an unseren Online-Kundenservice.
Die Zollanmeldung ist die Handlung, mit der eine Person die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen.
Die Zollanmeldung für den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat mit den klassischen Papierformularen ausgedient und wurde durch die elektronische Anmeldepflicht von einem computergestützten NCTS-Zollsystem (ATLAS-Versand) abgelöst.
Warensendungen sind immer dann zollpflichtig, wenn sie in ein Land exportiert werden bzw. aus einem Land kommen, das nicht zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EU) zählt.
Wenn Sie innerhalb der EU versenden, entfallen Zoll und Zollanmeldung.
Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land (Drittland), müssen Sie Zollbegleitdokumente beifügen. Diese richten sich insbesondere nach den Bestimmungen im Zielland, dem Warenwert oder dem Inhalt der Sendung.
Diese Vorschrift gilt auch für Sendungen in EU-Ausnahmegebiete. EU-Ausnahmegebiete sind:
Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland
Deutschland: Büsingen, Helgoland
Finnland: Ålandinseln
Frankreich: Übersee-Départements
Griechenland: Berg Athos
Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees
Niederlande: Überseegebiete
Spanien: Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln
Großbritannien: Isle of Man, Überseegebiete, Gibraltar, Kanalinseln
Zypern: Der türkische Teil gehört geografisch zu Europa, zählt zollrechtlich jedoch nicht zum EU-Zollgebiet
Beim Export werden Waren, die aus der EU in ein Drittland versendet werden und deren Warenwert 1.000 Euro überschreitet, elektronisch über ATLAS-Ausfuhr oder über die IAA-Plus (Internetausfuhranmeldung Plus, Signierung durch ELSTER-Zertifikat) beim Zoll angemeldet. Das ist auch dann erforderlich, wenn der Warenwert eines Versandtags an verschiedene Empfänger des jeweiligen Bestimmungslandes 1.000 Euro übersteigt.
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ersetzt die bisherige Anmeldung auf dem Einheitspapier (Formular 0733). Sie erhalten das ABD mit der für die Ausfuhr benötigten Movement Reference Number (MRN), nachdem die Ausfuhranmeldung erfolgreich von Ihrer Zollstelle bearbeitet wurde. Einfach ausgedrückt: ein T1 (Transitpapier 1)
Gelten für einige Länder besondere Zollbestimmungen und Sanktionen, müssen Ihre Sendungen auch bei einem Warenwert von unter 1.000 Euro angemeldet werden. In diesem Fall müssen die erforderlichen Genehmigungen und gegebenenfalls weitere Dokumente bei der Verzollung vorhanden sein. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zoll oder über Ihre IHK-Suche.
Die Ausfuhranmeldung (AES/ECS) sollte mindestens 24 Stunden vor der Übergabe an das DPD Versanddepot erstellt werden.
Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen nach wie vor nicht elektronisch angemeldet werden.
Da Pakete nicht zwingend über Zollstellen abgefertigt werden, die den Status einer Ausgangszollstelle (Binnenzollämter) haben, empfehlen wir die Ausfuhr über das zweistufige Normalverfahren (Zollstelle/ Geschäftssitz, Ort des Ausführers). Anschließend erfolgt die Übergabe der Sendung mit allen weiteren Exportdokumenten und dem Ausfuhr-Begleitdokument an DPD.
Über die TARIC-Auskunftsanwendung der EU haben Sie Zugriff auf die korrekte Auswahl der Warentarifnummern, Wertgrenzen oder Warenbeschreibungen.
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