Mit der per 1. Jänner 2025 in Kraft tretenden, neuen Postgesetznovelle in Deutschland, gibt es eine wichtige Änderung betreffend der Kennzeichnung von Paketen mit erhöhtem Gewicht. Diese Anforderung gilt für die Lieferung von Paketen innerhalb und nach Deutschland. Die mit 1. Jänner 2025 verpflichtende Kennzeichnung klassifiziert schwere Pakete in zwei Gewichtsklassen: > 10 kg und > 20 kg. Diese Kennzeichnung auf den Paketen ist erforderlich, um den gesetzlich vorgegebenen Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen von Paketdienstleistern zu gewährleisten.
Über weitere Details und die genaue Vorgehensweise betreffend der Kennzeichnung der DPD-Pakete nach Deutschland werden wir Sie zeitnah informieren.
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