Es wird immer eine Rechnung, Handels- oder Proformarechnung benötigt!
Eine Ware hat immer einen Wert, auch wenn es sich nur um ein Muster handelt.
Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben. Bis zu einem Rechnungswert von: € 999,99 genügt eine Rechnung. Ab einem Rechnungswert von € 1.000,00 wird eine Ausfuhrerklärung benötigt. Die Ausfuhrerklärung muss vorabgefertigt sein, d.h., sie muss vom für den Absender zuständigen Zollamt vorab bestätigt werden.
Ausnahmen: Beim Versand in bestimmte Länder, z. B. Norwegen, wird immer eine Ausfuhrerklärung benötigt. Die 999,99-Euro-Grenze gilt nicht!
Die AR kann durch die Zulassung zum „zugelassenen Versender“ ersetzt werden. Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Ware keinen Handelswert besitzt. Beispiel: Muster.
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