Die Zollanmeldung ist die Handlung, mit der eine Person die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen.
Die Zollanmeldung für den Export von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat mit den klassischen Papierformularen ausgedient und wurde durch die elektronische Anmeldepflicht von einem computergestützten NCTS-Zollsystem (ATLAS-Versand) abgelöst.
Das Ausfuhrverfahren kann entweder online durch die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) oder durch die Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES sowie mündlich (Warenwert von unter 1.000 Euro) erfüllt werden.
Die Abgabe der Zollanmeldung bei der zuständigen Zollstelle gilt als Antrag (Willenserklärung) auf Vornahme der Zollbehandlung.
Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU ab einem Rechnungswert von 1.000 Euro abgegeben werden.