Beim Export von Waren in ein Nicht-EU-Land (Drittland), müssen Sie Zollbegleitdokumente beifügen. Diese richten sich insbesondere nach den Bestimmungen im Zielland, dem Warenwert oder dem Inhalt der Sendung.
Diese Vorschrift gilt auch für Sendungen in EU-Ausnahmegebiete. EU-Ausnahmegebiete sind:
Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland
Deutschland: Büsingen, Helgoland
Finnland: Ålandinseln
Frankreich: Übersee-Départements
Griechenland: Berg Athos
Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees
Niederlande: Überseegebiete
Spanien: Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln
Großbritannien: Isle of Man, Überseegebiete, Gibraltar, Kanalinseln
Zypern: Der türkische Teil gehört geografisch zu Europa, zählt zollrechtlich jedoch nicht zum EU-Zollgebiet
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