Durch die neue Postgesetznovelle in Deutschland gibt es eine wichtige Änderung, die eine verpflichtende Kennzeichnung von Paketen mit erhöhtem Gewicht (> 10 kg und > 20 kg) und Zustelladresse Deutschland vorsieht und für alle Paketdienstleister gilt.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Informationen bezüglich der Vorgehensweise für Sie als DPD-Kund:innen können Sie unter HIER abrufen.
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